Voraussetzungen

Voraussetzung für die Implantation ist das Vorliegen eines umschriebenen Knorpel- oder Knorpel-/ Knochenschadens bis maximal 24x20mm Durchmesser. Die Qualität des umliegenden Knochens sollte dabei gut sein.

Das ideale Alter für die Implantation von Kunstknorpels liegt bei 50 bis 75 Jahren.

Weitere wichtige Ausschlusskriterien für Kunstknorpelimplantate  sind:

  • BMI (Body Mass Index) >35
  • Mehr als 7 Grad Beinfehlstellung
  • Unbehandelte Bandinstabilität
  • Unbehandelter Meniskusverlust
  • Diffuser Knorpelschaden ohne klare Abgrenzung
  • „Kissing Lesion“ > Grad 2 ICRS*
  • Defekttiefe: ICRS < Grad 3

*ICRS: International Cartilage Repair Society, www.cartilage.org

Eine Checkliste für die Ausschlusskriterien zur Kunstknorpelimplantation finden Sie hier.